Kfz-Gutachter Nürnberg
“Ihr Fachmann mit Sachverstand und der Aufmerksamkeit selbst zu den kleinsten Details werden alle Gutachten ausschließlich zu Ihrem Vorteil erstellt. ” Mustafa Öncebe

Jederzeit für Sie da:

Kfz-Sachverständigenbüro Öncebe  Laufamholzstr. 250 90482 Nürnberg Telefon: +49 (0) 151 / 24 34 50 45 E-Mail: info @gutachternürnberg.de Soziale Netzwerke:
© Kfz-Sachverständigenbüro ÖNCEBE 2017

  • kurzfristige Terminabsprache
      auch auch am Wochenende, sowie an Sonn- & Feiertagen

  • Vorort-Besichtigung des Schadens
      auch bei Ihnen zu Hause oder am Arbeitsplatz

  • kostenlos bei haftpflichtigen (Unfall-) Schäden
      die Kosten trägt die gegnerische Versicherung

  • kostenlose Beratung
      telefonisch oder vorort

  • Gutachten innerhalb von 24 Std
      per Fax, per E-Mail, persönlich oder per Post

  • geprüfte und zertifizierte Gutachter
      Mitglied im Verband der freien Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. mit Sitz in Düsseldorf

  • Qualitätssicherung durch ständige Weiterbildung
      unsere Vorbildungsmaßnahmen decken, technische & rechtliche Aspekte

Ihre Vorteile

Ihre Vorteile durch die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigers:

Geschädigte haben das Recht einen Unfallsachverständigers Ihrer Wahl zu beauftragen. Leider neigen Versicherungsgesellschaften in der Praxis dazu dieses Recht zu beschneiden bzw. Sie hierüber nicht vollständig aufzuklären.
Somit kommen meist weisungs- und vertragsgebundene Gutachter zum Einsatz, die eher im Sinne der Versicherung handeln und Unfallfolgen gern auch mal klein rechnen oder „übersehen”.



Rechtliche Zusatzinformationen:

Im Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1968,1333 = VersR 1969, 191) ist erstmalig festgestellt worden, dass der Geschädigte berechtigt ist, ein Gutachten eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen, seiner Wahl, in Auftrag geben zu dürfen. Die Kosten des Gutachtens hat nach § 249 BGB der Schädiger zu tragen. Da ohne Festsezung des Schadens, durch qualifizierte Personen, die Zustandsherstellung bzw. der Schadensersatz nicht oder nur unzureichend geleistet werden kann.

Diese Rechtsprechung des OLG Karlsruhe wurde fortgesetzt durch das OLG Stuttgart mit Urteil vom 30.1.1974 (vgl. OLG Stuttgart DAR 1974, 189 = NJW 1974, 951). Danach sind die Kosten eines vom Geschädigten zur Unfallschadensfeststellung eingeholten Sachverständigengutachtens vom Schädiger..., zu ersetzen.

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Kosten eines vom Geschädigten eingeholten Gutachten auch dann zu erstatten sind, wenn dem Schädiger bereits ein Gutachten vorliegt (KG VersR 1977, 155).

Im Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1968,1333 = VersR 1969, 191) ist erstmalig festgestellt worden, dass der Geschädigte berechtigt ist, ein Gutachten eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen in Auftrag geben zu dürfen. Die Kosten des Gutachtens hat nach § 249 BGB der Schädiger zu tragen.

Unsere Serviceleistungen

Das Kfz-Sachverständigenbüro Öncebe bietet Wert- und Schadensgutachten, hauptsächlich nach Unfällen an.
All unsere Angebote sind bei haftpflichtigen Unfallschäden für Sie vollkommen kostenfrei.

Wir stellen sicher, dass sie ein unabhängiges und objektives Gutachten über den entstanden Schaden und den Zustand Ihres Kraftfahrzeugs erhalten.
Mit Hilfe unserer Kfz-Sachverständiger wird die Schadensregulierung in Ihrem Sinne effizient und problemlos umgesetzt. Bei der Dokumentation der Unfallschäden wird höchst professionell und genau vorgegangen, damit Sie schnell zu Ihrem Recht kommen.

Unser Maßstab ist die Zufriedenheit all unserer Kunden.

Alle Gutachten werden selbstverständlich genaustens und gewissenhaft erstellt.
Durch die von uns dokumentierte Sachverhalte und Beweise lässt sich der Unfallhergang, auch zum späteren Zeitpunkt, plausibel nachvollziehen. Wodurch eine schnelle Schadensregulierung gewährleistet wird.

Unser Sachverständigenbüro für Kraftfahrzeuge (aller Klassen) steht Ihnen gerne und jederzeit, als kompetenter Partner zur Seite.
Woduch die Unfallschadregulierung schnell und effizient, in Ihrem Interesse abgewickelt werden kann.

Weitere Informationen zu allen Serviceleistungen und den einzelnen Gutachten-Typen finden Sie auch auf unserer Seite unter Informationen .


Persönliche Beratung:

Sie können uns jederzeit anrufen und uns per E-Mail oder die sozialen Netzwerke kontaktieren. Wir beraten Sie gerne ausführlich und sind rundum die Uhr erreichbar.
Auch an Sonn- und Feiertagen, sowie außerhalb der regulären Geschäftszeiten.

24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche

Ihre Vorteile im Überblick:

Leistungen im Überblick:

  • Unfallgutachten

  • Wertgutachten & Fahrzeugbewertung
      nach Unfällen, im An- & Verkauf; Oldtimer (Bewertung & Begutachtung)

  • Technische Gutachten

  • Restwertermittlung
      bzw. Berechnung / Gutachtenertsellung der Wertminderung

  • Beweissicherungsgutachten

  • Gegengutachten & Gutachtenprüfung

  • Havariegutachten

  • Kostenvoranschläge bei kostenpflichtige Gutachten   bei Bedarf im Streitfall und/oder nicht haftplicht-gedeckten Schäden

  • alle Fahrzeugklassen werden von uns begutachtet
      Autos, Lastwagen, Busse, Motorrad, Wohnwagen,..., etc.

  • viele weitere Leistungen sind umsetzbar
      sprechen Sie uns unverbindlich an,
      wir helfen gerne weiter

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Diese Rechtsprechung des OLG Karlsruhe wurde fortgesetzt durch das OLG Stuttgart mit Urteil vom 30.1.1974 (vgl. OLG Stuttgart DAR 1974, 189 = NJW 1974, 951). Danach sind die Kosten eines vom Geschädigten zur Unfallschadensfeststellung eingeholten Sachverständigengutachtens vom Schädiger..., zu ersetzen.

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Kosten eines vom Geschädigten eingeholten Gutachten auch dann zu erstatten sind, wenn dem Schädiger bereits ein Gutachten vorliegt (KG VersR 1977, 155).

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Diese Rechtsprechung des OLG Karlsruhe wurde fortgesetzt durch das OLG Stuttgart mit Urteil vom 30.1.1974 (vgl. OLG Stuttgart DAR 1974, 189 = NJW 1974, 951). Danach sind die Kosten eines vom Geschädigten zur Unfallschadensfeststellung eingeholten Sachverständigengutachtens vom Schädiger..., zu ersetzen.

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Rechtliche Zusatzinformationen:

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Diese Rechtsprechung des OLG Karlsruhe wurde fortgesetzt durch das OLG Stuttgart mit Urteil vom 30.1.1974 (vgl. OLG Stuttgart DAR 1974, 189 = NJW 1974, 951). Danach sind die Kosten eines vom Geschädigten zur Unfallschadensfeststellung eingeholten Sachverständigengutachtens vom Schädiger..., zu ersetzen.

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Kosten eines vom Geschädigten eingeholten Gutachten auch dann zu erstatten sind, wenn dem Schädiger bereits ein Gutachten vorliegt (KG VersR 1977, 155).

Im Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1968,1333 = VersR 1969, 191) ist erstmalig festgestellt worden, dass der Geschädigte berechtigt ist, ein Gutachten eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen in Auftrag geben zu dürfen. Die Kosten des Gutachtens hat nach § 249 BGB der Schädiger zu tragen.

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Durch die von uns dokumentierte Sachverhalte und Beweise lässt sich der Unfallhergang, auch zum späteren Zeitpunkt, plausibel nachvollziehen. Wodurch eine schnelle Schadensregulierung gewährleistet wird.

Unser Sachverständigenbüro für Kraftfahrzeuge (aller Klassen) steht Ihnen gerne und jederzeit, als kompetenter Partner zur Seite.
Woduch die Unfallschadregulierung schnell und effizient, in Ihrem Interesse abgewickelt werden kann.

Weitere Informationen zu allen Serviceleistungen und den einzelnen Gutachten-Typen finden Sie auch auf unserer Seite unter Informationen .


Persönliche Beratung:

Sie können uns jederzeit anrufen und uns per E-Mail oder die sozialen Netzwerke kontaktieren. Wir beraten Sie gerne ausführlich und sind rundum die Uhr erreichbar.
Auch an Sonn- und Feiertagen, sowie außerhalb der regulären Geschäftszeiten.

24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche

  • Unfallgutachten

  • Wertgutachten & Fahrzeugbewertung
    nach Unfällen, im An- & Verkauf; Oldtimer (Bewertung & Begutachtung)

  • Technische Gutachten

  • Restwertermittlung
    bzw. Berechnung / Gutachtenertsellung der Wertminderung

  • Beweissicherungsgutachten

  • Gegengutachten & Gutachtenprüfung

  • Havariegutachten

  • Kostenvoranschläge bei kostenpflichtige Gutachten bei Bedarf im Streitfall und/oder nicht haftplicht-gedeckten Schäden

  • alle Fahrzeugklassen werden von uns begutachtet
    Autos, Lastwagen, Busse, Motorrad, Wohnwagen,..., etc.

  • viele weitere Leistungen sind umsetzbar
    sprechen Sie uns unverbindlich an,
    wir helfen gerne weiter

Ihre Vorteile im Überblick

  • kurzfristige Terminabsprache
    auch auch am Wochenende, sowie an Sonn- & Feiertagen

  • Vorort-Besichtigung des Schadens
    auch bei Ihnen zu Hause oder am Arbeitsplatz

  • kostenlos bei haftpflichtigen (Unfall-) Schäden
    die Kosten trägt die gegnerische Versicherung

  • kostenlose Beratung
    telefonisch oder vorort

  • Gutachten innerhalb von 24 Std
    per Fax, per E-Mail, persönlich oder per Post

  • geprüfte und zertifizierte Gutachter
    Mitglied im Verband der freien Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. mit Sitz in Düsseldorf

  • Qualitätssicherung durch ständige Weiterbildung
    unsere Vorbildungsmaßnahmen decken, technische & rechtliche Aspekte

Ihre Vorteile im Überblick

  • kurzfristige Terminabsprache
    auch auch am Wochenende, sowie an Sonn- & Feiertagen

  • Vorort-Besichtigung des Schadens
    auch bei Ihnen zu Hause oder am Arbeitsplatz

  • kostenlos bei haftpflichtigen (Unfall-) Schäden
    die Kosten trägt die gegnerische Versicherung

  • kostenlose Beratung
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Kfz-Gutachter Nürnberg
“Ihr Fachmann mit Sachverstand und der Aufmerksamkeit selbst zu den kleinsten Details werden alle Gutachten ausschließlich zu Ihrem Vorteil erstellt. ” Mustafa Öncebe
© Kfz-Sachverständigenbüro ÖNCEBE 2017

Unsere Serviceleistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Das Kfz-Sachverständigenbüro Öncebe bietet Wert- und Schadensgutachten, hauptsächlich nach Unfällen an.
All unsere Angebote sind bei haftpflichtigen Unfallschäden für Sie vollkommen kostenfrei.

Wir stellen sicher, dass sie ein unabhängiges und objektives Gutachten über den entstanden Schaden und den Zustand Ihres Kraftfahrzeugs erhalten.
Mit Hilfe unserer Kfz-Sachverständiger wird die Schadensregulierung in Ihrem Sinne effizient und problemlos umgesetzt. Bei der Dokumentation der Unfallschäden wird höchst professionell und genau vorgegangen, damit Sie schnell zu Ihrem Recht kommen.

Unser Maßstab ist die Zufriedenheit all unserer Kunden.

Alle Gutachten werden selbstverständlich genaustens und gewissenhaft erstellt.
Durch die von uns dokumentierte Sachverhalte und Beweise lässt sich der Unfallhergang, auch zum späteren Zeitpunkt, plausibel nachvollziehen. Wodurch eine schnelle Schadensregulierung gewährleistet wird.

Unser Sachverständigenbüro für Kraftfahrzeuge (aller Klassen) steht Ihnen gerne und jederzeit, als kompetenter Partner zur Seite.
Woduch die Unfallschadregulierung schnell und effizient, in Ihrem Interesse abgewickelt werden kann.

Weitere Informationen zu allen Serviceleistungen und den einzelnen Gutachten-Typen finden Sie auch auf unserer Seite unter Informationen .


Persönliche Beratung:

Sie können uns jederzeit anrufen und uns per E-Mail oder die sozialen Netzwerke kontaktieren. Wir beraten Sie gerne ausführlich und sind rundum die Uhr erreichbar.
Auch an Sonn- und Feiertagen, sowie außerhalb der regulären Geschäftszeiten.

24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche

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  • Gegengutachten & Gutachtenprüfung

  • Havariegutachten

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  • alle Fahrzeugklassen werden von uns begutachtet
    Autos, Lastwagen, Busse, Motorrad, Wohnwagen,..., etc.

  • viele weitere Leistungen sind umsetzbar
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  • kurzfristige Terminabsprache
    auch auch am Wochenende, sowie an Sonn- & Feiertagen

  • Vorort-Besichtigung des Schadens
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    telefonisch oder vorort

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    Mitglied im Verband der freien Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. mit Sitz in Düsseldorf

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