Kfz-Gutachter Nürnberg
“Ihr Fachmann mit Sachverstand und der Aufmerksamkeit selbst zu den kleinsten Details werden alle Gutachten ausschließlich zu Ihrem Vorteil erstellt. ” Mustafa Öncebe

Jederzeit für Sie da:

Kfz-Sachverständigenbüro Öncebe  Laufamholzstr. 250 90482 Nürnberg Telefon: +49 (0) 151 / 24 34 50 45 E-Mail: info @gutachternürnberg.de Soziale Netzwerke:
© Kfz-Sachverständigenbüro ÖNCEBE 2017

Unfallgutachten / Schadensgutachten

Autounfälle an sich sind immer ein großes Ärgernis, dies gilt besonders für unverschuldete Schadensfälle.
Nicht nur, weil die Unfallfolgen an Kraftfahrzeugen in den meisten Fällen mit relativ hohen Kosten verbunden sind, sondern auch weil die Schadensregulierung bzw. die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche sehr zeitintensiv sein kann.
Versicherungsgesellschaften sind nicht immer gewillt in Ihrem Sinne zu handeln. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Gegenpartei und/oder deren Kraftfahrzeugversicherung dem Geschädigten den Regulierungsprozess zusätzlich erschweren können.
für jeden Betroffenen ist es aber besonders wichtig, dass bestehende Ansprüche in vollem Umfang und nicht zum eigenen Nachteil umgesetzt werden.

Eben diese Fälle räumen einem unabhängig erstellten Unfallgutachten einen hohen Stellenwert ein, damit Sie schnell zu Ihrem Recht kommen und Unfallschäden schnellstm�glich und korrekt bearbeitet werden.
Nach einem Unfall haben Geschädigte das Recht einen unabhängigen Schadensgutachter Ihrer Wahl zu bestellen.


Wer trägt die Kosten für ein Unfallgutachten?

Die Kosten, die dem Geschädigten beim Einholen einer Begutachtung des Schadens entstehen (ebenso wie Kosten für einen Rechtsanwalt) , müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Im Fall einer unklaren Schuldfrage und/oder unsicheren Sachlage Übernehmen wir gerne die Beweissicherung, damit die Schuldfrage eindeutig geklärt werden kann und auch im Streitfall nachvollziehbar bleibt.
Dies beinhaltet eine Dokumentation aller Beweismittel, ebenso wie die Erstellung eines qualifizierten, nicht weisungsgebundenen und neutralen Gutachtens.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, beraten wir Sie selbstverständlich gerne und ausführlich persönlich.


Die von uns erstellten Unfallgutachten decken folgende Punkte ab:

  • Beweissicherung und Klärung des Sachverhalts

  • Festsetzung der voraussichtlichen Reparaturkosten

  • zusätzliche Ermittlung des Restwertes und/oder des Wiederbeschaffungswertes; bei großen Schäden

  • Ermittlung eines eventuell anfallenden merkantilen Mindestwertes

Besonderheiten, welche in bestimmten Fällen vom Unfallhergang oder vom Fahrzeugtyp abhängen, werden natürlich immer mit berücksichtigt.
Somit können generell auch noch weitere Punkte hinzukommen oder gegebenen Falls wegfallen.


Wir beraten Sie gerne fallabhängig, ausführlich und persönlich.

“Ihr Fachmann mit Sachverstand und der Aufmerksamkeit selbst zu den kleinsten Details werden alle Gutachten ausschließlich zu Ihrem Vorteil erstellt. ” Mustafa Öncebe
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Unfallgutachten / Schadensgutachten

Autounfälle an sich sind immer ein großes Ärgernis, dies gilt besonders für unverschuldete Schadensfälle.
Nicht nur, weil die Unfallfolgen an Kraftfahrzeugen in den meisten Fällen mit relativ hohen Kosten verbunden sind, sondern auch weil die Schadensregulierung bzw. die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche sehr zeitintensiv sein kann.
Versicherungsgesellschaften sind nicht immer gewillt in Ihrem Sinne zu handeln. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Gegenpartei und/oder deren Kraftfahrzeugversicherung dem Geschädigten den Regulierungsprozess zusätzlich erschweren können.
für jeden Betroffenen ist es aber besonders wichtig, dass bestehende Ansprüche in vollem Umfang und nicht zum eigenen Nachteil umgesetzt werden.

Eben diese Fälle räumen einem unabhängig erstellten Unfallgutachten einen hohen Stellenwert ein, damit Sie schnell zu Ihrem Recht kommen und Unfallschäden schnellstm�glich und korrekt bearbeitet werden.
Nach einem Unfall haben Geschädigte das Recht einen unabhängigen Schadensgutachter Ihrer Wahl zu bestellen.


Wer trägt die Kosten für ein Unfallgutachten?

Die Kosten, die dem Geschädigten beim Einholen einer Begutachtung des Schadens entstehen (ebenso wie Kosten für einen Rechtsanwalt) , müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Im Fall einer unklaren Schuldfrage und/oder unsicheren Sachlage Übernehmen wir gerne die Beweissicherung, damit die Schuldfrage eindeutig geklärt werden kann und auch im Streitfall nachvollziehbar bleibt.
Dies beinhaltet eine Dokumentation aller Beweismittel, ebenso wie die Erstellung eines qualifizierten, nicht weisungsgebundenen und neutralen Gutachtens.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, beraten wir Sie selbstverständlich gerne und ausführlich persönlich.


Die von uns erstellten Unfallgutachten decken folgende Punkte ab:

  • Beweissicherung und Klärung des Sachverhalts

  • Festsetzung der voraussichtlichen Reparaturkosten

  • zusätzliche Ermittlung des Restwertes und/oder des Wiederbeschaffungswertes; bei großen Schäden

  • Ermittlung eines eventuell anfallenden merkantilen Mindestwertes

Besonderheiten, welche in bestimmten Fällen vom Unfallhergang oder vom Fahrzeugtyp abhängen, werden natürlich immer mit berücksichtigt.
Somit können generell auch noch weitere Punkte hinzukommen oder gegebenen Falls wegfallen.


Wir beraten Sie gerne fallabhängig, ausführlich und persönlich.

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Unfallgutachten / Schadensgutachten

Autounfälle an sich sind immer ein großes Ärgernis, dies gilt besonders für unverschuldete Schadensfälle.
Nicht nur, weil die Unfallfolgen an Kraftfahrzeugen in den meisten Fällen mit relativ hohen Kosten verbunden sind, sondern auch weil die Schadensregulierung bzw. die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche sehr zeitintensiv sein kann.
Versicherungsgesellschaften sind nicht immer gewillt in Ihrem Sinne zu handeln. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Gegenpartei und/oder deren Kraftfahrzeugversicherung dem Geschädigten den Regulierungsprozess zusätzlich erschweren können.
für jeden Betroffenen ist es aber besonders wichtig, dass bestehende Ansprüche in vollem Umfang und nicht zum eigenen Nachteil umgesetzt werden.

Eben diese Fälle räumen einem unabhängig erstellten Unfallgutachten einen hohen Stellenwert ein, damit Sie schnell zu Ihrem Recht kommen und Unfallschäden schnellstm�glich und korrekt bearbeitet werden.
Nach einem Unfall haben Geschädigte das Recht einen unabhängigen Schadensgutachter Ihrer Wahl zu bestellen.


Wer trägt die Kosten für ein Unfallgutachten?

Die Kosten, die dem Geschädigten beim Einholen einer Begutachtung des Schadens entstehen (ebenso wie Kosten für einen Rechtsanwalt) , müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Im Fall einer unklaren Schuldfrage und/oder unsicheren Sachlage Übernehmen wir gerne die Beweissicherung, damit die Schuldfrage eindeutig geklärt werden kann und auch im Streitfall nachvollziehbar bleibt.
Dies beinhaltet eine Dokumentation aller Beweismittel, ebenso wie die Erstellung eines qualifizierten, nicht weisungsgebundenen und neutralen Gutachtens.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, beraten wir Sie selbstverständlich gerne und ausführlich persönlich.


Die von uns erstellten Unfallgutachten decken folgende Punkte ab:

  • Beweissicherung und Klärung des Sachverhalts

  • Festsetzung der voraussichtlichen Reparaturkosten

  • zusätzliche Ermittlung des Restwertes und/oder des Wiederbeschaffungswertes; bei großen Schäden

  • Ermittlung eines eventuell anfallenden merkantilen Mindestwertes

Besonderheiten, welche in bestimmten Fällen vom Unfallhergang oder vom Fahrzeugtyp abhängen, werden natürlich immer mit berücksichtigt.
Somit können generell auch noch weitere Punkte hinzukommen oder gegebenen Falls wegfallen.


Wir beraten Sie gerne fallabhängig, ausführlich und persönlich.

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“Ihr Fachmann mit Sachverstand und der Aufmerk- samkeit selbst zu den kleinsten Details werden alle Gutachten ausschließlich zu Ihrem Vorteil erstellt. ” Mustafa Öncebe
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Unfallgutachten / Schadensgutachten

Autounfälle an sich sind immer ein großes Ärgernis, dies gilt besonders für unverschuldete Schadensfälle.
Nicht nur, weil die Unfallfolgen an Kraftfahrzeugen in den meisten Fällen mit relativ hohen Kosten verbunden sind, sondern auch weil die Schadensregulierung bzw. die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche sehr zeitintensiv sein kann.
Versicherungsgesellschaften sind nicht immer gewillt in Ihrem Sinne zu handeln. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Gegenpartei und/oder deren Kraftfahrzeugversicherung dem Geschädigten den Regulierungsprozess zusätzlich erschweren können.
für jeden Betroffenen ist es aber besonders wichtig, dass bestehende Ansprüche in vollem Umfang und nicht zum eigenen Nachteil umgesetzt werden.

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Die Kosten, die dem Geschädigten beim Einholen einer Begutachtung des Schadens entstehen (ebenso wie Kosten für einen Rechtsanwalt) , müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Im Fall einer unklaren Schuldfrage und/oder unsicheren Sachlage Übernehmen wir gerne die Beweissicherung, damit die Schuldfrage eindeutig geklärt werden kann und auch im Streitfall nachvollziehbar bleibt.
Dies beinhaltet eine Dokumentation aller Beweismittel, ebenso wie die Erstellung eines qualifizierten, nicht weisungsgebundenen und neutralen Gutachtens.

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  • Beweissicherung und Klärung des Sachverhalts

  • Festsetzung der voraussichtlichen Reparaturkosten

  • zusätzliche Ermittlung des Restwertes und/oder des Wiederbeschaffungswertes; bei großen Schäden

  • Ermittlung eines eventuell anfallenden merkantilen Mindestwertes

Besonderheiten, welche in bestimmten Fällen vom Unfallhergang oder vom Fahrzeugtyp abhängen, werden natürlich immer mit berücksichtigt.
Somit können generell auch noch weitere Punkte hinzukommen oder gegebenen Falls wegfallen.


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Autounfälle an sich sind immer ein großes Ärgernis, dies gilt besonders für unverschuldete Schadensfälle.
Nicht nur, weil die Unfallfolgen an Kraftfahrzeugen in den meisten Fällen mit relativ hohen Kosten verbunden sind, sondern auch weil die Schadensregulierung bzw. die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche sehr zeitintensiv sein kann.
Versicherungsgesellschaften sind nicht immer gewillt in Ihrem Sinne zu handeln. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Gegenpartei und/oder deren Kraftfahrzeugversicherung dem Geschädigten den Regulierungsprozess zusätzlich erschweren können.
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Die Kosten, die dem Geschädigten beim Einholen einer Begutachtung des Schadens entstehen (ebenso wie Kosten für einen Rechtsanwalt) , müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Im Fall einer unklaren Schuldfrage und/oder unsicheren Sachlage Übernehmen wir gerne die Beweissicherung, damit die Schuldfrage eindeutig geklärt werden kann und auch im Streitfall nachvollziehbar bleibt.
Dies beinhaltet eine Dokumentation aller Beweismittel, ebenso wie die Erstellung eines qualifizierten, nicht weisungsgebundenen und neutralen Gutachtens.

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  • Ermittlung eines eventuell anfallenden merkantilen Mindestwertes

Besonderheiten, welche in bestimmten Fällen vom Unfallhergang oder vom Fahrzeugtyp abhängen, werden natürlich immer mit berücksichtigt.
Somit können generell auch noch weitere Punkte hinzukommen oder gegebenen Falls wegfallen.


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Unfallgutachten / Schadensgutachten

Autounfälle an sich sind immer ein großes Ärgernis, dies gilt besonders für unverschuldete Schadensfälle.
Nicht nur, weil die Unfallfolgen an Kraftfahrzeugen in den meisten Fällen mit relativ hohen Kosten verbunden sind, sondern auch weil die Schadensregulierung bzw. die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche sehr zeitintensiv sein kann.
Versicherungsgesellschaften sind nicht immer gewillt in Ihrem Sinne zu handeln. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Gegenpartei und/oder deren Kraftfahrzeugversicherung dem Geschädigten den Regulierungsprozess zusätzlich erschweren können.
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Eben diese Fälle räumen einem unabhängig erstellten Unfallgutachten einen hohen Stellenwert ein, damit Sie schnell zu Ihrem Recht kommen und Unfallschäden schnellstm�glich und korrekt bearbeitet werden.
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Wer trägt die Kosten für ein Unfallgutachten?

Die Kosten, die dem Geschädigten beim Einholen einer Begutachtung des Schadens entstehen (ebenso wie Kosten für einen Rechtsanwalt) , müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Im Fall einer unklaren Schuldfrage und/oder unsicheren Sachlage Übernehmen wir gerne die Beweissicherung, damit die Schuldfrage eindeutig geklärt werden kann und auch im Streitfall nachvollziehbar bleibt.
Dies beinhaltet eine Dokumentation aller Beweismittel, ebenso wie die Erstellung eines qualifizierten, nicht weisungsgebundenen und neutralen Gutachtens.

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Nicht nur, weil die Unfallfolgen an Kraftfahrzeugen in den meisten Fällen mit relativ hohen Kosten verbunden sind, sondern auch weil die Schadensregulierung bzw. die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche sehr zeitintensiv sein kann.
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Die Kosten, die dem Geschädigten beim Einholen einer Begutachtung des Schadens entstehen (ebenso wie Kosten für einen Rechtsanwalt) , müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Im Fall einer unklaren Schuldfrage und/oder unsicheren Sachlage Übernehmen wir gerne die Beweissicherung, damit die Schuldfrage eindeutig geklärt werden kann und auch im Streitfall nachvollziehbar bleibt.
Dies beinhaltet eine Dokumentation aller Beweismittel, ebenso wie die Erstellung eines qualifizierten, nicht weisungsgebundenen und neutralen Gutachtens.

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Autounfälle an sich sind immer ein großes Ärgernis, dies gilt besonders für unverschuldete Schadensfälle.
Nicht nur, weil die Unfallfolgen an Kraftfahrzeugen in den meisten Fällen mit relativ hohen Kosten verbunden sind, sondern auch weil die Schadensregulierung bzw. die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche sehr zeitintensiv sein kann.
Versicherungsgesellschaften sind nicht immer gewillt in Ihrem Sinne zu handeln. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Gegenpartei und/oder deren Kraftfahrzeugversicherung dem Geschädigten den Regulierungsprozess zusätzlich erschweren können.
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Dies beinhaltet eine Dokumentation aller Beweismittel, ebenso wie die Erstellung eines qualifizierten, nicht weisungsgebundenen und neutralen Gutachtens.

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  • Festsetzung der voraussichtlichen Reparaturkosten

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